Umsetzung der verpflichtenden Selbsttestung

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

hiermit möchte ich Ihnen die Informationen zur Umsetzung der verpflichtenden Selbsttestung ab dem 19.04.2021 zukommen lassen.

Jede Lerngruppe wird zweimal pro Woche einen Selbsttest in der ersten Stunde durchführen. Die Testungen bedürfen keiner Einverständniserklärung der Eltern. Sollten diese eine Selbsttestung ihres Kindes ablehnen, können sie alternativ eine offizielle Teststelle aufsuchen und das Ergebnis in der Schule vorlegen. Das Ergebnis gilt als aktuell, wenn es nicht älter als 24 Stunden ist. Sollten sie dieser Option auch nicht zustimmen, müssen sie von der Aufhebung der Präsenzpflicht Gebrauch machen.

 

Vorgehensweise bei den Selbsttestungen der Kinder

  • Zu Beginn werden die Kinder über die Notwendigkeit und den Ablauf der Testungen aufgeklärt und mit ihnen präventiv der Umgang mit einem positiven Ergebnis besprochen.
  • Anschließend wird noch einmal das Testverfahren Schritt für Schritt erläutert.
  • Die Testungen werden bei halben Lerngruppen im gelüfteten Klassenraum durchgeführt. Zusätzlich kann ein anliegender Teilungsraum benutzt werden. Ebenso kann eine Testung auch im Freien erfolgen.
  • Der Mund-Nasen-Schutz wird während des Testens abgenommen und anschließend wieder aufgesetzt.
  • Die Lehr- und Hortkräfte begleiten das Testen, greifen aber nicht aktiv ein. Sollte um Unterstützung gebeten werden oder notwendig sein, helfen sie natürlich.

 

Vorgehensweise bei einem positiven Testergebnis

Liegt ein positives Testergebnis vor, so besteht der Verdacht auf eine Coronaerkrankung. In diesem Fall wird das Kind von der Lehr- oder Hortkraft mit der notwendigen Sensibilität in einen separaten Raum begleitet. Die Eltern werden daraufhin benachrichtigt, ihr Kind abzuholen und in einem Testzentrum eine PCR-Nachtestung vorzunehmen. Erst wenn ein negativer PCR-Test vorliegt, kann das Kind wieder am Unterricht teilnehmen.

Lehr- und Hortkräfte sowie Schülerinnen und Schüler, die sich während des Testens im Raum befinden, gelten nicht als Kontaktpersonen der Gruppe 1 und 2, so dass der Unterricht fortgesetzt werden kann.

Bescheinigung von negativen Testergebnissen

Sollten Eltern für Ihr Kind eine Bescheinigung für ein negatives Testergebnis benötigen, so können wir dieses als Schule bei Anfrage ausstellen.

Ausnahmereglungen

Die Senatsverwaltung hat in Ihren Vorgaben zur Selbsttestung eine Ausnahmeregelung formuliert, die für Schülerinnen und Schüler gilt, welche die Tests nicht eigenständig durchführen können (z.B. aufgrund motorischer oder geistiger Einschränkung). In diesem Fall ist eine Testung durch die Eltern möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind schon länger an der entsprechenden Einschränkung leidet. Die Entscheidung über eine häusliche Testung erfolgt in Absprache mit der Klassenleitung und nach Rücksprache mit der Schulleitung.

Nehmen die Eltern im Rahmen der Ausnahmereglung die Testungen zu Hause vor, müssen sie einen ausgefüllten Bogen mit einer Eigenerklärung für ein negatives Testergebnis unterschrieben zur Vorlage in der Schule mitgeben.  Erscheint ein Kind, welches die Eltern zu Hause testen, ohne Bescheinigung in der Schule, so muss es vor Ort einen Selbsttest durchführen. Ist dies nicht möglich, z.B. aufgrund fehlender Testmaterialien, so werden die Eltern informiert, ihr Kind abzuholen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Viele Grüße

Sven Slabon

Schulleitung
slabon@grundschule-am-wasserturm.com

 

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