Betreuungszeiten
Eltern haben die Möglichkeit aus verschiedenen Modulen einen individuellen, auf ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmten, Betreuungsvertrag mit dem Jugendamt abzuschließen.
Die Betreuung in der Zeit von 7.30 Uhr – 13.30 Uhr ist im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule garantiert.
Folgende Betreuungsmodule können ergänzend gewählt werden :
- 06.00 Uhr – 07.30 Uhr (kostenpflichtig für die Klassenstufen 3- 6)
- 06:00 Uhr – 16:00 Uhr (kostenpflichtig für die Klassenstufen 3- 6)
- 06:00 Uhr – 18:00 Uhr (kostenpflichtig für die Klassenstufen 3- 6)
- 13.30 Uhr – 16.00 Uhr (kostenpflichtig für die Klassenstufen 3- 6)
- 13.30 Uhr – 18.00 Uhr (kostenpflichtig für die Klassenstufen 3- 6)
- Für die Klassenstufen 1 und 2 ist die Betreuung kostenfrei.
Das kostenfreie Mittagessen ist in diesen Verträgen automatisch enthalten. Die Eltern oder Sorgeberechtigten müssen ihr/e Kind/er lediglich beim Caterer registrieren.
Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der fünften und sechsten Klassen kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls im Jugendamt- Fachdienst Kinderbetreuung- beantragt werden.