Förderungsmaßnahmen

Fördermaßnahmen in der Grundschule am Wasserturm

Grundlagen:

  • Lernstanderhebungen zu Beginn des Schuljahres in Klasse 1 (LauBe)
  • Fortschreibung in allen Klassenstufen
  • Ableiten von Fördermaßnahmen (Grundlage für Förderunterricht)
  • Erstellen individueller Förderpläne bei Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf und besonderen Lernschwächen (Teilleistungsschwäche, Leserechtschreibschwäche)
  • Erstellen von Förderkonzepten für besonders begabte Schülerinnen und Schüler

Die Förderung beginnt mit den quantitativen und qualitativen Differenzierungsmaßnahmen für leistungsschwache und leistungsstarke Schülerinnen und Schüler im Klassenunterricht (innere und äußere Differenzierung). Neben den interessenbezogenen Differenzierungsangeboten im Unterricht haben die Kinder der Jahrgangsstufe 5 und 6 die Möglichkeit, entsprechend ihrer Interessen, Möglichkeiten und Befähigungen Kurse im Rahmen der Schwerpunktbildung zu wählen.

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten:

Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten werden durch innere Differenzierung im Unterricht gefördert. Dies erfolgt auf vielfältigen Weise, z.B. vorübergehend in Form von

  • verstärkter Zuwendung durch die Lehrkraft,
  • Verlängern der Bearbeitungszeit von Aufgaben,
  • verkürzten, modifizierten oder individuellen Arbeitsaufträgen,
  • Assistenz durch Mitschüler
  • etc.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Teilnahme am Förderunterricht Deutsch und Mathematik. Der Förderunterricht umfasst jeweils eine Stunde pro Woche. In der Schulanfangsphase und in den dritten Klassen wird er von den Kolleginnen und Kollegen der ergänzenden Betreuung in Absprache mit den Fachlehrern erteilt, ab Jahrgangstufe 4 von den Lehrkräften. In der Schulanfangsphase kann außerdem im Rahmen des Teilungsunterrichts besondere Rücksicht auf Kinder mit Lernschwierigkeiten genommen werden. Bei Bedarf ist es möglich, eine temporäre Lerngruppe zu organisieren, um Kinder in basalen Fähigkeiten und Lernbereichen intensiv zu fördern.

Sollte trotz der Förderung die Lern- und Leistungsentwicklung stagnieren und sich Hinweise auf gravierende Leserechtschreibschwierigkeiten, sehr große Rechenschwierigkeiten oder sonderpädagogischen Förderbedarf ergeben, werden die Beratungslehrkräfte für LRS, Dyskalkulie und Sonderpädagogik kontaktiert, um die entsprechende Diagnostik durchzuführen und ggf. ein Feststellungsverfahren einzuleiten.

Für die Schülerinnen und Schüler,

  • die in Lern- und Verhaltensbereichen andauernde, große Schwierigkeiten zeigen,
  • die am Ende des Schuljahres die Standards der Jahrgangsstufe voraussichtlich nicht erreichen werden,
  • die eine diagnostizierte LRS, eine festgestellte Dyskalkulie oder sonderpädagogischen Förderbedarf haben,

erstellt die Klassenleitung pro Halbjahr einen Förderplan. Dabei werden betroffene Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte und nach Bedarf weitere unterrichtende Lehrkräfte, Erzieherinnen und sonderpädagogische Kräfte einbezogen. Nach Ablauf seiner Gültigkeit wird der Förderplan ausgewertet. Die Klassenleitung lädt hierzu die Erziehungsberechtigen zu den zwei Mal jährlich stattfindenden Lernentwicklungsgesprächen ein und informiert sie über die im Förderplan festgehaltenen Fördermaßnahmen.