Kooperationsvertrag

Kooperationsvertrag zwischen der Grundschule am Wasserturm und der Kleingartenanlage „Freies Land e.V.“

Vertragspartner:

Grundschule am Wasserturm

Tino-Schwierzina-Straße 66

13089 Berlin

 

Kleingartenanlage „Freies Land e.V.“

Romain-Rolland-Str. 35a

13089 Berlin

 

vertreten durch:

stellvertretende Schulleitung: Sven Slabon

1.Vorsitzender der Kleingartenanlage : Peter Molnár

Der nachfolgende Kooperationsvertrag zwischen der Grundschule und der Kleingartenanlage ist Ausdruck des gemeinsamen Wunsches, auf dem Gebiet des Kleingartenvereins einen Schulgarten zu errichten und diesen im Rahmen des Regelunterrichts und der Nachmittagsbetreuung zu nutzen.

§ 1 Aufbau und Gestaltung des Schulgartens

Die Kleingartenanlage „Freies Land e.V.“ stellt auf ihrem Gebiet der Grundschule am Wasserturm die Parzelle mit einer Größe von 189 qm zur Verfügung. Zum Aufbau eines Schulgartens erklärt sich die Kleingartenanlage bereit,

  1. die Verantwortung des Planungs- und Genehmigungsverfahren gegenüber dem Bezirksamt wahrzunehmen.
  2. einen Geräteschuppen, eine Sitzgruppe sowie diverse Gartengeräte (Rasenmäher, Durchwurfsieb, Schlauchwagen mit Brause, Gartenscheren, Spaten, Gartenschaufel, Harke,  Astschere, Zugschere) zu finanzieren bzw. zur Verfügung zu stellen.
  3. einen Gartenzaun zu kaufen und anliefern zu lassen.
  4. vorhandene Paletten und Hochbeetelemente von der Schule zum Garten zu transportieren.
  5. Erde anliefern zu lassen.
  6. die Schule beim Gehölzschnitt sowie bei der Aktivierung des Strom- und Wasseranschlusses zu unterstützen.

Die Grundschule am Wasserturm verpflichtet sich im Gegenzug dazu,

  1. ein Konzept zum Aufbau und zur Nutzung des Schulgartens zu erstellen.
  2. den Schulgarten von Wildwuchs zu räumen und entsprechende Baufreiheit zu schaffen.
  3. den Geräteschuppen, die Sitzgruppe und Hochbeete aufzubauen.
  4. den Schulgarten entsprechend zu umzäunen.
  5. eine Pergola zu bauen.

§ 2 Nutzung des Schulgartens

Die Grundschule am Wasserturm verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellte Fläche im Rahmen des Unterrichts und der Nachmittagsbetreuung zu nutzen, zu bepflanzen und zu pflegen. Die Kleingartenanlage ermöglicht entsprechend den Zugang zu der Parzelle und den Sanitäranlagen werktags von 08.00 Uhr bis 16.00 in den Monaten März bis Oktober.

§ 3 Gegenseitige Rücksichtnahme

Die Frequentierung des Schulgartens richtet sich nach der personellen Situation, den Unterrichts-inhalten sowie der Stundenverteilung. Abhängig davon, ob die Arbeit im Schulgarten innerhalb des Unterrichts oder in der Nachmittagsbetreuung erfolgt, können bis zu 25 Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen. Das verantwortliche pädagogische Personal trägt die Verantwortung für eine angemessene Lautstärke.

Die Vorsitzenden der Kleingartenanlage sensibilisieren ihre Mitglieder dahingehend, dass eine Klasse bzw. eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern hauptsächlich in der Schul- und Betreuungszeit den Schulgarten nutzt. Eine entsprechend höhere Geräuschkulisse kann dabei nicht nach den gleichen Maßstäben bemessen werden wie sie bei der privaten Nutzung einer Parzelle gilt.

§ 4 Fachliche Leitung

Die fachliche Leitung  hinsichtlich der Bewirtschaftung und Pflege des Schulgartens erfolgt durch die Verantwortlichen Robert Sadlowski und Angela Lange unter Berücksichtigung der für die Kleingarten-nutzung geltenden Vorgaben. Der Schulleitung steht im Rahmen der Gesamtverantwortung das Recht zu, eine abschließende Entscheidung vorzunehmen.

§ 5 Evaluation

Die Vertragspartner vereinbaren, dass sie sich quartalsweise treffen, um den Fortschritt, die Entwicklung und eventuelle Probleme evaluieren.

§ 6 Kosten

Der Kleingartenverein verpflichtet sich die in §1 genannten Kosten für den Aufbau des Schulgartens zu tragen. Die im Rahmen der Schulgartennutzung entstehenden Kosten für Strom und Wasser sowie für die Anschaffung von Geräten und Materialien trägt der Förderverein der Grundschule am Wasserturm.

§ 7 Aufsicht und Haftung

Die am Schulgarten teilnehmenden Schülerinnen und Schüler unterliegen durchgehend der Aufsichtspflicht der Schule. Diese wird durch das begleitende pädagogische Personal wahr-genommen. Ihm sind für die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags  Vorkommnisse bzw. wesentliche  Tastsachen zu melden. Das Ergreifen von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Schule. Für Schäden, die von Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit der Arbeit im Schulgarten verursacht werden, haftet der Versicherungsträger der Schule.

§ 8 Ansprechpartner/Verantwortliche

Die Ansprechpartner der Grundschule am Wasserturm sind:

Herr Sven Slabon (stellvertretende Schulleitung)

Frau Anne Walther (Lehrerin)

 

Die Ansprechpartner der Kleingartenanlage sind:

Herr Peter Molnar (1. Vorsitzender)

Jörg Kroggel (2. Vorsitzender)

Roswitha Gröschner (Vorsitzende Gartenfachberatung)

Die Vertragspartner vereinbaren, dass eine Kommunikation ausschließlich über die genannten Personen erfolgt.

§ 9 Hausrecht

Mit der Übernahme der Parzelle nimmt die Grundschule am Wasserturm das Hausrecht für dieses Grundstück war. Das Betreten ist dann ausschließlich Mitgliedern der Schule gestattet. Der Vorstand der Kleingartenanlage ist berechtigt, nach vorheriger Anmeldung, den Schulgarten zwecks Überprüfung der Einhaltung der Pachtbestimmungen zu besichtigen.

§ 10 Vertragsdauer

Die Vertragspartner vereinbaren eine Kooperation für den Zeitraum von zwei Schuljahren, beginnend ab 01.08.2019, mit der Option um eine jährliche Verlängerung.

Berlin, den 21.10.2019

Peter Molnár                                                          Marina Vogel

  1. Vorsitzender KGA „Freies Land“ e. V.        Schulleiterin Grundschule am Wasserturm

 

Jörg Kroggel                                                           Sven Slabon

  1. Vorsitzender KGA „Freies Land“ e. V.       stell. Schulleiter Grundschule am Wasserturm